Mitglied in der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG) können rechtlich selbständige Unternehmen, Institutionen und Behörden werden, die SAP-Software einsetzen. Einzelpersonen können nicht Mitglied werden. Bitte beachten Sie, dass alle rechtlich eigenständigen Einheiten von Konzernen, Firmenverbänden etc. eine eigene Mitgliedschaft beantragen müssen (siehe § 3 (1) der DSAG-Satzung).
Die Entscheidung über die Aufnahme in die DSAG obliegt dem Vorstand.
Pro Mitgliedsunternehmen wird ein Ansprechpartner, der sogenannte administrative Kontakt, für alle offiziellen DSAG-Angelegenheiten benannt; er steht für die allgemeine Korrespondenz mit der DSAG zur Verfügung, fungiert als Vertreter des Mitgliedsunternehmens bei der Jahresversammlung und ist Adressat der Beitragsrechung – ausser Sie geben eine andere Rechnungsadresse im Mitgliedsantrag an.
Als unser zentraler Ansprechpartner genießt er zusätzlich Sonderrechte im DSAGNet – dem geschützten Mitgliederbereich. Er verwaltet die Zugangsdaten aller bei der DSAG registrierten Mitarbeiter seines Unternehmens. Dies schließt die Neuanlage, Aktualisierung und Löschung der Daten mit ein.
DSAG-Mitglieder können im Rahmen einer einzigen Firmenmitgliedschaft unbegrenzt Mitarbeiter für die Mitarbeit in den Arbeitskreisen und -gruppen melden. Diese sind berechtigt, an den jeweiligen DSAG-Veranstaltungen teilzunehmen. An den physischen Treffen der Gremien dürfen nur maximal zwei Mitarbeiter aus dem gleichen Unternehmen teilnehmen. Dies ist die einzige Beschränkung für den Zugang zur DSAG von Mitgliedspersonen aus den Mitgliedsunternehmen.
Dann können Sie sich direkt online unter dem folgendem Link anmelden.
Wenn Sie sich nicht direkt für eine Voll-Mitgliedschaft entscheiden können, dann testen Sie uns. Wir bieten eine kostenfreie Probemitgliedschaft als Interessent für acht Monate an! Registrieren Sie sich für beide Mitgliedsarten unter folgendem Link. Wir freuen uns auf Sie als Teil unseres Netzwerks von fast 30.000 Anwendern!