
Am 25. Mai hat die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zwingende Geltung erlangt. Nicht zuletzt wegen der Bußgeldandrohungen bei Datenschutz- verletzungen von bis zu 20.000.000 Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes wird die EU-DSGVO in einigen Kreisen als Schreckgespenst des Datenschutzes bezeichnet. Doch müssen Unternehmen die EU-DSGVO wirklich als furchteinflößende Unbekannte betrachten? Der Datenschützer und behördlich akkreditierte Gutachter für die Anerkennungsbereiche Technik und Recht, Rechtsanwalt Antonio Ralf W. Reschke, ordnet ein.
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