
Die Anamnese sollte abgeschlossen, die Symptome erkannt, die Diagnose getroffen und die Therapie eingeleitet sein. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich Mitte Mai 2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung beim einen oder anderen Unternehmen zu einer massiven „Sicherheits-Grippe“ entwickelt, die eine kostenintensive Bettruhe nach sich zieht. Noch ist es Zeit, die notwendigen technischen und organisatorischen präventiven Maßnahmen durchzuführen. Aber die Uhr tickt.
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